Ausbildung zum Brandschutzhelfer

nach DGUV 205-023

Generell müssen alle Betriebe ab einem Mitarbeiter den betriebliche Brandschutz sicherstellen, indem sie einen Brandschutzhelfer haben. Das verlangt das Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), die Unfallverhütungsvorschrift und die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Sichern Sie Ihr Unternehmen und schützen Sie Ihre Beschäftigten!

Ob Erstausbildung oder Auffrischung: In unseren Schulungen zum Brandschutzhelfer lernen Sie die inhaltlich vorgeschriebenen und erforderlichen Maßnahmen für eine wirksame Brandbekämpfung.

Jeder Teilnehmer der Brandschutzhelfer-Schulung erhält nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Ausbildung ein persönliches Zertifikat zum Brandschutzhelfer. Nehmen Sie jetzt direkt Kontakt mit uns auf!

Die Vorteile der Fortbildung zum Brandschutzhelfer bei GM Süd:

  • Kurzfristige Termine möglich
  • 6 Unterrichtseinheiten à 45 Min
  • Zügiger Ablauf effiziente  Organisation der Schulung
  • Erfahrene und kompetente Dozenten
  • Eigene Schulungsräume in München/Unterschleißheim
  • bis zu 25 Schulungsteilnehmer bei uns vor Ort möglich
  • Inhouse-Schulungen in Ihrem Betrieb ebenso möglich
  • Das Zertifikat ist von allen Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichten und Sachversicherern anerkannt

Gesetzliche Pflichten einhalten

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten im Brandschutz- und Arbeitsschutz und die Forderungen der gesetzlichen Unfallversicherung einzuhalten, indem wir Ihre Mitarbeiter zum Thema Brandschutz für Entstehungsbrände schulen. Nach dieser Schulung können sie auch als Evakuierungshelfer eingesetzt werden. Damit investieren Sie in die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter und natürlich zugleich in die Sicherheit und Zukunft Ihres Unternehmens. Unsere Fortbildungen zum Brandschutzhelfer sind stark praxisorientiert und werden von erfahrenen und kompetenten Trainer durchgeführt.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Die rechtliche Verpflichtung für Unternehmen zur Bereitstellung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus § 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 sowie aus Abschnitt 6.2 der neuen ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“). Diese regeln alle sicherheitstechnischen sowie organisatorischen Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten. 

Dabei trägt der Betreiber der Arbeitsstätte die Verantwortung für Sicherheit und Schutz seiner Mitarbeiter. Nur wenn er sich daran hält, kann er sich in einem Haftungsfall entlasten. Daher gilt es, nach einer Gefährdungsbeurteilung die betrieblich angemessenen technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen zu treffen.

In der DGUV Vorschrift 2 ist zudem festgelegt, dass eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern im Betrieb vorhanden sein muss. Das ist ein ungenauer Wert. Früher war dieser Wert auf 10 Prozent aller Mitarbeiter bestimmt, was im Laufe der Jahre geändert wurde. Aus unserer Erfahrung empfehlen wir allerdings, sich weiterhin am Wert von 10 Prozent zu orientieren. In einigen Branchen wird ein höherer Anteil als 10 Prozent vorgegeben, z. B. bei der Arbeit mit Farben, Lacken etc. Das bestimmt die jeweils zuständige BG. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern kann außerdem z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Auch bei Schichtbetrieb und Abwesenheit muss eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern anwesend sein.

Was passiert, wenn Unternehmen sich nicht an die Vorgaben zum Thema Brandschutzhelfer Ausbildung halten?

Wenn Unternehmen keine Brandschutzhelfer ausbilden lassen, kann dies Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft zur Folge haben. So kann es Schwierigkeiten geben, wenn die BG nachhakt, aber kein Brandschutzbeauftragter genannt werden kann.

Aber der Kern der Sache ist schließlich: Die Risiken und Folgen im Brandfall können durch geeignete Präventivmaßnahmen verhindert werden können.

Bei einer Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften wird stets die Unternehmensführung zur Verantwortung gezogen. Teilweise verlangen auch die Brandschutzversicherer, dass die Vorschriften alle eingehalten werden.

Warum sollte ein Unternehmen Brandschutzhelfer ausbilden lassen? Welche Vorteile hat das Unternehmen davon?

Es geht nicht nur darum, Vorschriften einzuhalten. Diese Regeln haben schließlich einen Sinn. Einer davon ist:

Schutz von Menschenleben

Ausgebildete Brandschutzhelfer wissen, wie sie im Notfall reagieren müssen. Sie rufen die Feuerwehr und beginnen mit den Löscharbeiten, sie evakuieren Mitarbeiter und retten tatkräftig Menschenleben.

Bis die Feuerwehr eintrifft, halten Brandschutzhelfer Brände und Explosionen unter Kontrolle und sorgen dafür, dass bei den anderen Angestellten keine Panik ausbricht. Wenn Sie ausreichend viele Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen ausbilden lassen, kann sich dies in einem möglichen Brandfall nur positiv auswirken.

Brandschutzhelfer verhindern hohe Sachschäden

Auch hier gilt im Prinzip dasselbe wie im Punkt oben. Handeln Sie präventiv und verhindern Sie Schlimmeres, indem Sie ausgewählte Angestellte zu verantwortungsvollen Brandschutzhelfern ausbilden lassen. 

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung im Detail

Zum Inhalt der Brandschutzhelfer-Ausbildung gehören die allgemeinen Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes. Das umfasst auch die Wissensvermittlung über die betriebliche Brandschutzorganisation sowie über die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Zudem wird in den Schulungen über die Gefahren, die durch Brände entstehen können, aufgeklärt und auch über das Verhalten im Brandfall.

Grundsätzliche Hinweise zur Ausbildung:
  • Vorgeschrieben sind Unterrichtseinheiten mit einer praktischen Unterweisung an Feuerlöschern durch einen Brandschutztrainer.
  • Auf Wunsch können wir die Schulungsinhalte individuell auf Ihren Betrieb zuschneiden.
  • Die theoretische und praktische Ausbildung ist konform mit DGUV 205-023.
Inhalte der Schulung:
  • Grundsätze des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
Wie lange sind die Brandschutzhelfer-Zertifikate gültig?
  • Der Kurs ist allgemein für drei Jahre gültig und muss dann aufgefrischt werden.
  • Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen, wie z. B. der Änderung der Brandschutzordnung oder der Einführung von neuen Verfahren mit veränderter Brandgefährdung, ist eine Wiederholung der Ausbildung vor Ablauf der drei Jahre erforderlich.
  • Aktive Feuerwehrleute mit abgeschlossener Grundausbildung können als Brandschutzhelfer ohne weitere Ausbildung bestellt werden, wenn sie mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind.

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